EnEfG: Gesetzentwurf nimmt Form an
Eine Anhörung zeigt, welche Änderungen am EnEfG auf Unternehmen zukommen könnten.
Am 5. Oktober 2026 hat sich der Wirtschaftsausschuss des Bundestages in einer öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie beschäftigt.
Energieeffizienzrichtlinie: Wie geht es mit dem EnEfG weiter?
Neun Sachverständige brachten bei der Anhörung unterschiedliche Einschätzungen ein. Es ging dabei u.a. um Bürokratieabbau, eine stärkere Orientierung an den EU-Vorgaben bis hin zu Bedenken hinsichtlich des geplanten Absenkens einzelner Anforderungen.
Für Unternehmen besonders interessant
Der Gesetzentwurf sieht u. a. vor, bestimmte nationale Anforderungen des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) auf das europarechtlich notwendige Maß zurückzuführen (EED; EU 2023/1791). Gleichzeitig sollen Meldepflichten vereinfacht und teilweise gestrichen werden. So soll beispielsweise die bestehende Meldepflicht für Abwärmepotenziale für die meisten Betriebe entfallen.
Änderungen bei den Anforderungen an Rechenzentren
Die Frist für neue Rechenzentren zur Einhaltung bestimmter Effizienzanforderungen etwa soll von zwei auf vier Jahre verlängert werden. Zudem wird die Vorgabe zur Nutzung erneuerbarer Energien zeitlich angepasst. Hier sollen praxisnahe Regeln geschaffen werden.
Schwellenwert für Unternehmen wird angepasst
Für Unternehmen mit einem jährlichen Energieverbrauch von künftig mehr als 23,6 GWh soll die Verpflichtung zur Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems greifen. Eine Zertifizierung nach ISO 50001 bietet hier eine praxiserprobte Möglichkeit, die Anforderungen systematisch umzusetzen und gleichzeitig Energieeinsparpotenziale im Unternehmen zu erkennen und zu nutzen.
Weniger Prüfaufwand bei den Umsetzungsplänen
Mit der geplanten Novelle des EnEfG soll künftig die verpflichtende Prüfung der Umsetzungspläne durch eine externe Stelle entfallen. Damit würde eine zusätzliche bürokratische Hürde wegfallen – die Pflicht zur Erstellung der Umsetzungspläne bleibt jedoch bestehen.
Was genau sich bei den Umsetzungsplänen ändert und was Unternehmen dabei künftig beachten müssen, betrachten wir in einem separaten Beitrag.
Noch ist auch nichts endgültig beschlossen. Bis zur Verabschiedung des Gesetzes bleibt es daher bei den derzeit geltenden Anforderungen. Klar ist aber: Bei der Umsetzung der EED stehen einige Änderungen an, die insbesondere bestehende Pflichten aus dem EnEfG und deren praktische Umsetzung betreffen. Wir behalten die weitere Entwicklung im Blick und informieren, sobald es bei der Gesetzgebung weitergeht.
Mehr zur Novellierung des EnEfG erfahren Sie in unserem Webinar am 13.11.2026.
Ansprechperson
Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema Energieeffizienzgesetz? Wenden Sie sich gerne an Jochen Buser.