Zeitliche begrenztes Beantragen nachträglicher Nachhaltigkeitsnachweise

Nabisy informiert über die Frist hinsichtlich der Antragstellung zur nachträglichen Einspielung von Nachhaltigkeitsnachweisen.

Wenn fehlerhafte oder unvollständige Nachhaltigkeitsnachweise in Nabisy eingespielt wurden, gibt es die Möglichkeit, diese zu korrigieren (Antrag auf Sperrung eines Nachhaltigkeitsnachweises) und nachträglich für einen bereits abgeschlossenen Massenbilanzzeitraum Nachweise einspielen zu lassen (Antrag zur nachträglichen Ausstellung eines Nachweises).

Im 24. Informationsschreiben legt Nabisy nun Folgendes fest: Die o. g. Antragstellung zur nachträglichen Einspielung für ein Quartal ist nur noch bis zum Ende des zweiten Monats des darauffolgenden Quartals möglich.

Anträge auf nachträgliche Einspielung für alle (älteren) Quartale bis einschließlich Q1/2027 werden von der BLE somit nur noch bis zum 31.05.2027 per E-Mail an nabisy@ble.de angenommen. Die Regelung der 30-tägigen Karenzzeit nach Quartalsende, in der die Nachweise noch selbstständig in Nabisy ausgestellt werden können, ist davon nicht betroffen.

Wichtiger Hinweis

Bitte achten Sie als Schnittstelle besonders darauf, die Nachweise in Nabisy korrekt und fristgerecht auszustellen. Die Anträge zur nachträglichen Einspielung können von der BLE nur im Rahmen verfügbarer Kapazitäten bearbeitet werden. Es besteht kein Rechtsanspruch dafür, also letztlich keine absolute Garantie, dass Ihr Antrag bearbeitet wird.

Ab dem 01.06.2027 ändert sich also die Regelung zum Beantragen nachträglicher Einspielungen von Nachhaltigkeitsnachweisen in Nabisy.

Weitere Informationen zum Thema nachträgliche Einspielungen und zu Nabisy finden Sie im Nabisy-FAQ.


Ansprechperson

Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema Einspielung von Nachhaltigkeitsnachweisen in Nabisy? Wenden Sie sich gerne an Ruzena Hesse & Frieda Becker.