Kreislaufwirtschaft

Zertifizierung nach EfbV

Als zertifizierter Entsor­gungsfach­betrieb Vertrauen schaffen: Zeigen Sie Verantwortung mit gesetzeskonformer Abfallentsorgung.
Ihre Ansprechperson

Qualität, Professionalität und Transparenz in der Abfallentsorgung

Der Begriff „Entsorgungsfachbetrieb“ (EfB) fördert seit 1996 ein hohes Qualitätsniveau in der Entsorgungswirtschaft. Nach der  Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfBV) zertifizierte Betriebe dürfen mit dem Begriff werben.

Eine Zertifizierung nach EfBV ist für alle Betriebe interessant, die mit Abfällen umgehen: vom kleinen Sammler über den klassischen Schrottplatz bis hin zur großen Entsorgungsanlage. Durch eine Zertifizierung wird Ihr Entsorgungsfachbetrieb im Fachbetriebsregister gelistet – ein Zugang zu potenziellen neuen Kunden.

Durch eine unabhängige Überprüfung zeigen Sie, dass Ihnen Transparenz wichtig ist und steigern das Vertrauen Ihrer Kunden und Ihr Ansehen durch Professionalität – was sich langfristig positiv auf Ihre Wettbewerbsfähigkeit auswirkt.  

Vorteile der Zertifizierung

Vertrauen

Sie steigern durch unabhängige Überprüfungen das Vertrauen in Ihren Betrieb und damit Ihre Wettbewerbsfähigkeit.

Bürokratische Entlastung

Sie genießen Vorteile in der Nachweiserbringung gegenüber Behörden, etwa durch den Wegfall bestimmter zu beantragender Erlaubnisse.

Sichtbarkeit

Die Listung im Fachbetrieberegister hilft potenziellen neuen Kunden, Sie zu finden.

Kundenbindung

Mit dem Nachweis über einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb demonstrieren Sie Professionalität.

Fakten und Hinweise

Die Einzelheiten über die vom Entsorgungsfachbetrieb zu erfüllenden Anforderungen sind in der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) geregelt. Dazu gehören unter anderem folgende Punkte:

  • Fach- und Sachkunde sowie Zuverlässigkeit der Leitung und der Verantwortlichen Personen
  • Führen eines Betriebstagebuchs
  • Adäquater Versicherungsschutz (z.B. Betriebshaftpflicht, Umwelthaftpflicht und Umweltschadensversicherung)
  • Schriftliche Regelungen der Arbeitsabläufe
  • Schulungsplanung

Die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb bezieht sich dabei immer auf bestimmte Tätigkeiten:

  • Sammeln
  • Befördern
  • Lagern
  • Behandeln
  • Verwerten
  • Beseitigen
  • Handeln
  • Makeln

Einen weiteren Überblick über die wichtigsten Regelungen und weitere Informationen rund um das Thema Entsorgungsfachbetriebe finden Sie in unserem kostenlosen E-Learning Angebot.

Die im Jahr 2016 veröffentlichte neue EfbV brachte einige Änderungen im Zertifizierungsverfahren mit sich. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unserem White Paper zur Efb-Novelle.

Sollten Sie sich für unser individuell auf Sie zugeschnittenes Angebot entscheiden, führen wir eine Vorprüfung durch, in der wir unter anderem die Genehmigungssituation und die Fach- und Sachkunde sowie Zuverlässigkeit prüfen. Danach schließen wir mit Ihnen einen Überwachungsvertrag.

Nach erfolgreicher Prüfung durch einen unserer Sachverständigen erhalten Sie den Bericht und Ihr Zertifikat, das 18 Monate gültig ist.

In den Folgejahren ist 12 Monate nach der ersten Prüfung jeweils eine erneute Überprüfung notwendig, um das Zertifikat zu verlängern.

Unser Auditleiter war gut informiert, die Durchführung kompetent und immer termintreu.

Achim Wetzel, IDR-Entsorgungsgesellschaft mbH

Zwischen der GUTcert und der APM besteht ein ausgesprochen vertrauensvolles und sehr gutes Geschäftsverhältnis. Als Auditor und Sachverständiger steht Herr Schruff auch außerhalb der Audits für Fragen zur Verfügung. Vielen Dank für die Unterstützung!

Tino Jaster, APM Abfallwirtschaft Potsdam-Mittelmark GmbH

Nach dem Wechsel zur GUTcert könnten mit unserer Entscheidung nicht zufriedener sein: Alle Prozesse laufen schnell, kompetent und extrem freundlich ab. Und durch den Newsletter und die GUTcert Akademie bekommen wir alles an die Hand, was wir brauchen – für uns ein perfect match!

Anne Augustin, QM-Beauftragte PLABIS Ingenieurgesellschaft mbH & Co.KG

  • Behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang nach § 9 EfbV sowie § 5 AbfAEV und § 9 AbfBeauftrV mehr Infos
  • Behördlich anerkannter Fachkundelehrgang nach § 9 EfbV, §§ 4 und 5 AbfAEV sowie nach § 4 DepV mehr Infos
  • Fachkundelehrgang für Betriebsbeauftragte für Abfall: Zusatzlehrgang zum Fachkundelehrgang nach § 9 EfbV sowie §§ 4 und 5 AbfAEV mehr Infos
  • Fachkundelehrgang für Immissionsschutzbeauftragte nach BImSchG und 5. BImSchV mehr Infos
  • Fortbildung für Immissionsschutzbeauftragte: Behördlich anerkannter Lehrgang nach BImSchG und 5. BImSchV mehr Infos

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