Staatliche Abgaben, Umlagen und Kosten 2021

Die für 2021 geltenden Umlagen, Abgaben und Kosten der deutschen Übertragungsnetzbetreiber/Marktgebietsverantwortliche sind veröffentlicht: Sie beeinflussen erheblich die Strom- und Gaspreise

Auch wenn die Verordnung (Referentenentwurf BEV 2022) noch nicht verabschiedet ist, und die unten genannten Werte nur vorläufige Angaben sind (ggf. fallen weitere Abwicklungskost en an), informieren wir Sie heute trotzdem über die wesentlichen Veränderungen im Strom-/Gasbereich gegenüber 2020 mit den vorläufigen Werten für 2021:

EEG-Umlage

Da ca. 11 Mrd. Euro aus dem Bundeshaushalt bzw. Einnahmen aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) für das EEG eingesetzt werden, sinkt die EEG-Umlage von 6,756 ct/kWh auf 6,50 ct/kWh. (Finanzierung Ausbau der erneuerbaren Energien seit 2000). Bereits im Juni 2020 wurde eine Deckelung und Senkung der EEG-Umlage im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets beschlossen.

Mehrkosten aus dem KWKG

Durch Einnahmen aus der KWKG-Umlage werden die entsprechenden Kosten aus der Förderung von Kraft-Wärme gekoppelten Erzeugungsanlagen gedeckt. Nach drei Jahren der Reduzierung erhöht sich die KWKG-Umlage nun von 0,226 ct/kWh auf 0,254 ct/kWh.
Aufgrund des Umstiegs von Kohle auf Erdgas ist hier mit „moderaten“ Preiserhöhungen zu rechnen.

§ 19 StromNEV-Umlage

Unter gewissen Voraussetzungen kann ein Kunde ein individuelles Netznutzungsentgelt erhalten. Dadurch erzielen die Netzbetreiber jedoch geringere Einnahmen. Um diese Lücke auszugleichen, werden diese Mindereinnahmen als Aufschlag an alle Letztverbraucher umgelegt. Die Umlage erhöht sich 2021 auf 0,432 ct/kWh (LV Gruppe A). Damit steigt die StromNEV-Umlage auf ein Allzeithoch seit 2012 (EHA, 27.10.2020).

Kosten für Gaskunden

Nachdem die beiden Gasmarktgebietsverantwortlichen NCG und Gaspool ihre Bilanzierungsumlage für das aktuelle Gaswirtschaftsjahr 2020/2021 veröffentlicht haben, dürfen Gaskunden in diesem Bereich mit geringeren Kosten rechnen.

Mehrkosten beim Einsatz fossiler Energieträger (Heizöl, Erdgas, Flüssiggas, Diesel und Benzin)

Der zum 01.01.2021 neu eingeführte nationale Brennstoffemissionshandel durch das BEHG führt im Jahr 2021 zu Mehrkosten von 25,00 EUR je emittierter Tonne CO2, dies entspricht 0,455 ct/kWh für Erdgas. (MVV, 31.10.2020)

Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema Steuervorteile durch den Spitzenausgleich nach SpaEfV oder die Besondere Ausgleichsregelung? Wenden Sie sich gerne an Lisa Ziersch.

Zurück