FAQ zum Energiemanagement
Energiemanagement
Mit der international geltenden Norm ISO 50001 werden die Anforderungen an ein Energiemanagementsystem beschrieben, das ein Unternehmen in die Lage versetzt, seine energetische Leistung durch systematisches Vorgehen kontinuierlich zu verbessern und zugleich die gesetzlichen Anforderungen an die Organisation zu berücksichtigen.
Die wesentlichen Energieeinflussfaktoren des Unternehmens werden aufgezeigt, Einspar¬maßnahmen und Verbesserungsvorschläge erarbeitet und bewertet und dann Schritt für Schritt umgesetzt und laufend weiterentwickelt.
Sie folgt der „High Level Structure (HLS) “ und lässt ist daher mit anderen Managementsystemen kombinierbar mit ISO 9001 (Qualitätsmanagement), ISO 14001 (Umweltmanagement) etc.
[27.08.2025]
… umfasst internationale Normen rund um das Energiemanagement. Ziel ist es, den Energieverbrauch systematisch zu erfassen, zu analysieren und kontinuierlich zu verbessern.
ISO 50001
Kernnorm – legt Anforderungen an ein Energiemanagementsystem (EnMS) fest. Ziel: Energieeffizienz steigern, Kosten senken, Umwelt entlasten.
ISO 50002
Beschreibt Anforderungen an Energieaudits, u. a. zur Datenerhebung, Analyse und Ableitung von Effizienzmaßnahmen.
ISO 50003
Akkreditierungsnorm- Regelt die Auditierung und Zertifizierung von EnMS – besonders für Zertifizierungsstellen relevant.
ISO 50004
Leitlinie zur Einführung, Aufrechterhaltung und Verbesserung eines EnMS gemäß ISO 50001.
ISO 50006
Behandelt Energieleistungskennzahlen (EnPIs) und Baselines, also die Messung und Bewertung von Energieeffizienz.
ISO 50015
Definiert Methoden zur Messung und Verifizierung von Energieeinsparungen – wichtig für Wirksamkeitsnachweise.
Die ISO 5000X-Familie unterstützt Unternehmen beim Aufbau, der Bewertung und der kontinuierlichen Verbesserung eines effektiven Energiemanagementsystems.
[27.08.2025]
Mit dem am 18. November 2023 in Kraft getretenen Energieeffizienzgesetz (EnEfG) schafft die Bundesregierung erstmals einen sektorübergreifenden Rahmen für das Energiesparen. Das Gesetz legt Energieeffizienzziele für Primär- und Endenergie fest. Damit leistet das EnEfG einen wichtigen Beitrag für die deutschen Klimaziele und setzt wesentliche Anforderungen aus der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) um.
[20.08.2025]
Unternehmen die zum 18. November 2023 einen durchschnittlichen Jahresendenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre hatten, waren verpflichtet, bis 18. Juli 2025 ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem gemäß EMAS einzurichten.
Unternehmen, die diese Frist verpasst haben, sollten schnellstmöglich mit der Implementierung eines Energie- oder Umweltweltmanagementsystems beginnen und einen Zertifizierungsvertrag mit einem akkreditierten Zertifizierer sichern, um Sanktionen durch das BAFA abzumildern.
[20.08.2025]
Sobald das Unternehmen den Jahresendenergieverbrauch von 7,5 GWh innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre festgestellt hat, muss das Unternehmen innerhalb von 20 Monaten ein Managementsystems nach §8 EnEfG einrichten und zertifizieren lassen.
[20.08.2025]
Hilfreich hier das Merkblatt vom BAFA zur Bestimmung des Gesamtenergieverbrauchs.
[20.08.2025]
- Erfassen der Zufuhr und Abgabe von Energie, von Prozesstemperaturen und abwärmeführenden Medien mit den jeweiligen Temperaturen, Wärmemengen und möglichen Inhaltsstoffen
- Erfassen der technisch vermeidbaren und technisch nicht vermeidbaren Abwärme zu den benannten Abwärmequellen und Bewerten ggf. möglicher Maßnahmen zur Abwärmerückgewinnung und -nutzung
- Identifizieren und Darstellen von technisch realisierbaren Endenergieeinsparmaßnahmen und Maßnahmen zur Abwärmerückgewinnung und -nutzung
Wirtschaftlichkeitsbewertung der identifizierten Maßnahmen nach DIN EN 17463, Ausgabe Dezember 2021
Hinweis: Im Merkblatt des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zum EnEfG wird das Unternehmen als „[…] kleinste rechtlich selbstständige Einheit […]“ definiert.
[20.08.2025]
Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre müssen für alle als wirtschaftlich identifizierten Endenergieeffizienzmaßnahmen (nach DIN EN 17463 VALERI) binnen drei Jahren Umsetzungspläne entwickeln und diese veröffentlichen. Diese Energieeffizienzmaßnahmen müssen entweder aus einem Energieaudit nach DIN EN 16247-1 oder einem Energiemanagementsystem nach ISO 50001 bzw. einem Umweltmanagementsystem nach EMAS stammen.
[20.08.2025]
Unternehmen mit einem Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh haben Abwärme nach dem Stand der Technik zu vermeiden bzw. auf den Anteil technisch unvermeidbarer Abwärme zu reduzieren. Soweit möglich und zumutbar, ist die verbleibende Abwärme durch Abwärmenutzung – auch durch Dritte – kaskadenförmig wiederzuverwenden.
Darüber hinaus müssen verschiedene Informationen an Betreiber von Wärmenetzen, Fernwärmeversorgungsunternehmen und sonstige potenziell wärmeabnehmende Unternehmen weitergeben werden, u. a.
- die jährliche Wärmemenge
- die maximale thermische Leistung
- das durchschnittliche Temperaturniveau
Auf Verlangen sind diese Daten jährlich an die Bundesstelle für Energieeffizienz zu übermitteln.
[20.08.2025]
Ein Zertifikat nach ISO 50001 ist drei Jahre gültig. Durch jährliche Überprüfungsaudits wird das Zertifikat aufrechterhalten. Nach jeweils drei Jahren kann die ISO 50001-Zertifizierung durch eine Rezertifizierung wiederum um drei Jahre verlängert werden.
[09.12.2022]
Matrixverfahren angewandt werden. Gegenüber der gesonderten Zertifizierung der einzelnen Standorte ergeben sich dadurch oft erhebliche Kostenvorteile. Voraussetzung dafür ist eine definierte Zentrale der Organisation, die für das Festlegen und Überwachen des Managementsystems zuständig ist. Die einzelnen Standorte können gesellschaftsrechtlich selbständig oder abhängig sein, müssen aber dem gemeinsamen Managementsystem unterliegen.
Detaillierte Informationen zur Durchführung einer Matrixzertifizierung finden Sie hier.
[09.12.2022]
Die Bestimmungen des § 8 ff. EDL-G (Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen) setzen die europäische Pflicht zur Durchführung von Energieaudits in großen Unternehmen in deutsches Recht um (Artikel 8 der europäischen Energieeffizienzrichtlinie, 2012/27/EU, EED).
Das heißt: Alle vier Jahre müssen alle Unternehmen, die den Status Nicht-KMU besitzen, im Rahmen des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) ein Energieaudit nach den Anforderungen der DIN EN 16247-1 durchführen oder alternativ ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 bzw. ein Umweltmanagementsystem nach EMAS einrichten. Dabei übernimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkotrolle (BAFA) die Überwachungsfunktion und hat in diversen Merkblättern für Energieaudits und einem Leitfaden für die Berichterstellung die Anforderungskriterien konkretisiert.
Ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 muss von qualifizierten Energieberatern oder qualifiziertem internem Unternehmenspersonal (§8 b EDL-G) durchgeführt werden.
Aufgrund des schlanken Matrixprüfverfahrens bietet sich die ISO 50001 für multinational operierende Unternehmen mit mehreren Standorten in verschiedenen EU-Ländern als effiziente und meist kostengünstigste Compliance-Lösung an. Sie erlaubt es Unternehmen, die energetischen Leistungen ihrer Betriebe zentral zu erfassen, auszuwerten und zu steuern. Sehr hilfreich erweist sich hierbei unser kostenloses Energieerfassungstool und unser in sieben Sprachen erhältlicher, kostenloser Leitfaden Energiemanagement.
[16.04.2024]
Die Besondere Ausgleichsregelung gemäß §§ 28 ff. EnFG stellt eine gesetzliche Ausnahmeregelung dar, durch die stromkostenintensive Unternehmen sowie weitere berechtigte Antragsteller eine Begrenzung der Umlagen nach § 2 Nr. 17 EnFG beantragen können.
Die Anträge sind nach § 30 EnFG neben der Einführung eines Energiemanagementsystems und einem Stromverbrauch von mehr als 1 GWh nun auch an sogenannte Ökologische Gegenleistungen geknüpft. Die Prüfung erfolgt abnahmestellenbezogen und bildet die Grundlage für die Entscheidung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) über die Höhe der Umlagenbegrenzung. Diese Begrenzung gilt für Strom, der von den Unternehmen selbst verbraucht wird, mit dem Ziel, deren internationale Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und Standortverlagerungen ins Ausland zu vermeiden.
[20.08.2025]
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