Übergang zum EU-ETS 2
Der Bundestag hat die Regeln für den Brennstoffemissionshandel 2027 angepasst. Für Unternehmen ändern sich Vorgaben für die Gebotsabgabe sowie Überschuss- und Nachkaufmengenpreise.
Der seit 2021 laufende, nationale Brennstoffemissionshandel (nEHS) bepreist das Inverkehrbringen von fossilen Brennstoffen wie Erdgas, Heizöl oder Benzin in Deutschland.
Seit 2025 läuft der nEHS parallel zum Emissionshandelssystem 2 (EU-ETS 2) das auf europäischer Ebene nach dem gleichen Konzept funktioniert. Um eine doppelte Belastung durch die Abgabe in beiden Systemen zu vermeiden, sollte der nEHS durch den EU-ETS 2 abgelöst werden. Die Verschiebung der Abgabepflicht im EU-ETS 2 auf das Jahr 2028 wirkt sich damit auch auf den nationalen Emissionshandel aus.
Der Beschluss des Deutschen Bundestages vom 15. Oktober 2026 regelt das Übergangsjahr 2027, das dem Beginn des Abrechnungszeitraums im Rahmen des europäischen Emissionshandelssystems für Gebäude und Straßenverkehr (EU-ETS 2) im Jahr 2028 vorausgeht. Das Änderungsgesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Preiskorridor bleibt bestehen, zusätzliche Käufe kosten mehr
Der Versteigerungspreis liegt auch 2027 zwischen 55 und 65 Euro je Zertifikat. Die vorgesehene Versteigerungsmenge steigt um 40 Millionen auf rund 234 Millionen Zertifikate. Der Korridor ist keine allgemeine Preisobergrenze:
Nachkauf bis 31.08.2028, begrenzt auf 10% der 2027 erworbenen Zertifikate. Eigene Darstellung nach BT-Drs. 21/8626, S. 7 und 11. Der Balken zeigt den Preiskorridor, die Punkte zeigen Festpreise.
Überschussmengen werden nach Ausschöpfung der Versteigerungsmenge 2027 für 71 Euro je Zertifikat verkauft, statt der zunächst vorgesehenen 73 Euro.
Der Nachkauf für 2027 ist bis zum 31. August 2028 für 73 Euro je Zertifikat möglich, statt ursprünglich geplanter 75 Euro. Er ist auf zehn Prozent der im Vorjahr erworbenen Zertifikate begrenzt.
Neue Gebotsgrenzen für 2027
Bei Versteigerungen 2027 sind nur Gebote zur Auslieferung auf ein Compliance-Konto zulässig. Die Summe der Gebote je Konto darf pro Termin höchstens 20 Prozent der angebotenen Versteigerungsmenge betragen.
Übergang und Doppelbilanzierung beachten
Ab 2028 entfallen die nationalen Berichts- und Abgabepflichten für Brennstoffemissionen, die dann der Abgabepflicht nach TEHG unterliegen. Für die Doppelbilanzierung sind 2027 nur Brennstoffe kompensationsfähig, die im selben Jahr bezogen und eingesetzt wurden. Für ältere Lagerbestände gelten gesonderte Nachweisregelungen.
Die begleitende Entschließung beinhaltet Forderungen nach Entlastungen bei Sicherheitsleistungen, um Liquiditätsbindungen zu reduzieren, sowie den Biomasse-Standardwert für Restabfall auf 57% zu erhöhen.
Weiterführende Informationen: Beschlussempfehlung 21/8626 und Bundestagsbeschluss vom 15. Oktober 2026
Ansprechperson
Haben Sie Fragen zum Emissionshandel? Wenden Sie sich gerne an André Mahnicke.