Energieeffizienzkriterium R1: Nachweis der Energieeffizienz Ihrer Anlage

Was ist das R1 Energieeffzienzkriterium?

Vor dem Kontext von Klimaschutz und Ressourcenschonung gewinnt nebst ordnungsgemäßer Behandlung von Abfällen, Rückgewinnung verschiedener Inhaltsstoffe (z.B. Metalle, Phosphor) zunehmend auch die effiziente Energieauskopplung thermischer Abfallbehandlungsanlagen an Bedeutung.

Die Novellierung der europäischen Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG) sowie deren Umsetzung im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) folgte dieser Entwicklung. Verbrennungsanlagen für Siedlungsabfälle können ab dem Erreichen einer bestimmten Energieeffizienzkennzahl als thermische Verwertungsanlagen eingestuft werden. Der Verwerterstatus gilt für vor dem 01.01.2009 genehmigten Anlagen ab dem Erreichen des R1-Wertes von 0,60; für Neuanlagen, die nach dem 31.12.2008 genehmigt wurden gilt der Verwerterstatus ab dem Erreichen des R1-Wertes von 0,65.

Für wen ist das R1 Energieeffizienzkriterium relevant?

Müllverbrennungsanlagen bzw. thermischen Abfallbehandlungsanlagen müssen ausreichende Energieeffizienz nachweisen, um unter das Verwertungsverfahren R1 - Hauptverwendung als Brennstoff oder anderes Mittel der Energieerzeugung zu fallen.

Welche Vorteile bietet das R1 Energieeffizienzkriterium?

Erreicht eine Anlage zur Verbrennung fester Siedlungsabfälle den Wert des R1-Kriteriums, gilt die Annahme der energetischen Verwertung ohne weiteren Nachweis der Substitution von Brennstoffen.

Wie funktioniert die Integration/ Kombination mit anderen Standards?

Durch die Kombination artverwandter Themengebiete können sich lukrative Synergien durch Kombination der ergeben Prüfung. Diese umfassen etwa:

Wie läuft die Zertifizierung ab und welche Anforderungen gibt es?

Die jeweilige Anlage wird gemäß den rechtlichen Anforderungen nach der europäischen Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG, Anhang II und dem KrWG, Anlage 2 in Verbindung mit der EU-RL 2015/1127 auditiert. Die Berechnung der Energieeffizienz erfolgt nach den europäischen „Leitlinien zur Auslegung der R1-Energieeffzienzformel für Verbrennungsanlagen“ vom Juni 2011 und der LAGA Mitteilung 38 „Vollzugshinweise für die Anwendung der R1-Formel für die energetische Verwertung von Abfällen in Siedlungsabfallverbrennungsanlagen gemäß der EU-Abfallrahmenrichtlinie“ vom September 2012.

Informationen zum GUTCert Zertifizierungsverfahren finden Sie hier. hier

Was kostet eine Prüfung des R1 Energieeffizienzkriteriums?

Den Aufwand für eine Zertifizierung kalkulieren wir individuell, abhängig von der Komplexität des Produkts, dem Datenbeschaffungsaufwand und dem Produktportfolio. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.

Gerne beantworten wir Ihre Fragen zum Thema. Rufen Sie uns gerne an oder senden uns eine Mail. Für ein unverbindliches Angebot oder weitere Fragen zu Kosten und Aufwand stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.