Prüfung Ihrer Stromkennzeichnung
Offene, liberalisierte Strommärkte und die Zunahme des Wettbewerbs steigern auch die Anforderungen an Transparenz und Verbraucherinformation für den bezogenen Strom. Sichern Sie sich ab und schaffen Sie Transparenz: Als akkreditierte Zertifizierungs- und Verifizierungsstelle überprüfen wir gerne Ihre Stromkennzeichnung nach den gegebenen Vorschriften und Anforderungen oder eigenen Standards.
Welche gesetzlichen Anforderungen gibt es an die Stromkennzeichnung?
Nach § 42 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gibt es eine verbindliche Verpflichtung zur Stromkennzeichnung. Dies beinhaltet eine stärkere Differenzierung der Energieträger und das grafische Darstellen des Energieerzeugungsmixes. Die Stromkennzeichnung ist dabei an die zuständige Behörde der Bundesnetzagentur zu melden. Strom aus Erneuerbaren Energien zum Zwecke der Stromkennzeichnung außerhalb der EEG-Förderung zu verwenden ist nur noch möglich, wenn Herkunftsnachweise aus dem UBA-Herkunftsnachweisregister entwertet werden.
Eine verbindliche Verpflichtung zur externen Überprüfung der Stromkennzeichnung nach §42 EnWG besteht bisher noch nicht. Hilfe zur Umsetzung der Stromkennzeichnung bietet der Leitfaden der BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.
Warum die Stromkennzeichnung extern überprüfen lassen?
Obwohl eine Überprüfung der Stromkennzeichnung bisher nicht verpflichtend ist, ist das korrekte und zuverlässige Kennzeichnen der Energieerzeugungsquelle gegenüber den Endverbrauchern ein wichtiger Bestandteil der europäischen Klimapolitik – nur so können Kunden belastbare Entscheidungen über ihre Stromversorgung treffen und mögliche Impulse in den Markt geben.
Lassen Sie Ihre Stromkennzeichnung extern überprüfen und bestätigen: Sie erhöhen damit die Glaubwürdigkeit und Transparenz Ihrer Kommunikation der eingesetzten Energieerzeugungsquelle und können sich zusätzlich gegen mögliche Risiken absichern. Als Grundlage für die Überprüfung können entweder der BDEW Leitfaden oder eigene Standards verwendet werden.
Für wen ist eine Überprüfung der Stromkennzeichnung relevant?
das EnWG und die damit verbundene Prüfung der Stromkennzeichnung ist für alle Energieversorger und Netzbetreiber von Belang.
Wie läuft die Validierung des Grünstrom-Labels ab?
Die Prüfung erfolgt im Rahmen eines zweistufigen Audits.
Stufe 1
Die erste Stufe ist eine reine Dokumentenprüfung: Die von Ihnen übermittelten Datenauszüge und die grundlegende Ermittlungsmethodik (Berechnungsformel) zur Stromkennzeichnung mit den im § 42 EnWG geforderten Informationen (z.B. Energieträgermix, Kohlendioxidemissionen) und Vorschriften des EEG (Ausweisung der EEG-Umlage) werden auf Vollständigkeit und Konsistenz geprüft.
Stufe 2
In der zweiten Stufe führen wir bei Bedarf bei Ihnen vor Ort Stichprobenprüfungen durch. Hier werden ausgewählte Datensätze noch einmal vertiefend und vollständig bis zur Datenbasis (Primärdaten) verfolgt, um eine belastbare Stromkennzeichnung zu garantieren.
Gerne beantworten wir Ihre Fragen zum Thema. Rufen Sie uns einfach an oder senden Sie uns eine Mail.