Herkunftsnachweise für Photovoltaikanlagen, Windkraftanlagen und Wasserkraftanlagen

Die Zahl der im Herkunftsnachweisregister registrierten Neuanlagen nimmt zu – denn auch für PV-, Wind- und Wasserkraftanlagen kann sich das Ausstellen von Herkunftsnachweisen lohnen!

Anlagenregistrierung im Herkunftsnachweisregister und Begutachtung durch die GUTcert

Betreiber, die ihre Anlage (>100 kW) im Herkunftsnachweisregister registrieren möchten, können dies zunächst eigenständig beantragen. In einigen Fällen ist jedoch ein externes Gutachten erforderlich, um die endgültige Freigabe zu erhalten.

Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn innerhalb der letzten fünf Jahre für den in der Anlage erzeugten Strom keine EEG-Förderung in Anspruch genommen wurde. So sind auch neu in Betrieb genommene Anlagen betroffen.
Wir unterstützen Sie gerne bei fachlichen Fragen, damit Ihre Anlage schnell und unkompliziert im Herkunftsnachweisregister freigeschaltet werden kann.

Die Zusammenarbeit funktioniert einwandfrei und unkompliziert. Wir konnten uns sicher sein, dass nichts liegen bleibt und das Audit fristgerecht erledigt wird, sogar wenn sich kurzfristige Änderungen/Anfragen ergeben. Wir fühlen uns bei der GUTcert sehr gut aufgehoben und freuen uns auf eine weitere, gemeinsame Kooperation.

Nigar Stücker (NaturStromTrading GmbH)

Dank der professionellen und gründlichen Unterstützung der GUTcert verlief die Anlagenregistrierung im Herkunftsnachweisregister problemlos und schnell. Auf Rückfragen wurde umfassend und zeitnah eingegangen. Wir können die GUTcert als Gutachter sehr empfehlen und greifen künftig gerne wieder auf die gute Zusammenarbeit zurück.

Andreas Ehrbar (aream GmbH)

Besondere Begutachtungspflichten für Pumpspeicherkraftwerke

Vor Ausstellung von Herkunftsnachweisen für Strom aus Pumpspeicherkraftwerken müssen der Wirkungsgradfaktor sowie erzeugte und aufgewendete Strommengen durch Umweltgutachter bestätigt werden. Auch diese Leistung übernehmen wir gern für Sie.

Entscheiden Sie sich für eine Zusammenarbeit mit der GUTcert, wird die Anlage durch einen Umweltgutachter auf Anforderungen zur Nachweisführung im HkNR geprüft. Die Resultate werden in einem Gutachten festgehalten, das durch den Umweltgutachter in der Registersoftware zur Freigabe hochgeladen wird.

Mehr zum Zertifizierungsverfahren der GUTcert.

Den Aufwand für eine Begutachtung kalkulieren wir individuell, abhängig von der Komplexität und dem Umfang des Entstehungsprozesses sowie der eventuell vorliegenden besonderen Gegebenheiten. Synergieeffekte zu bestehenden Zertifizierungen oder bereits extern überprüfte Daten werden ebenfalls berücksichtigt.

Sprechen Sie uns hierzu gerne an, damit wir gemeinsam Ihre Fragen zum Thema klären können – telefonisch oder per Mail. Auch für ein unverbindliches Angebot oder Fragen zu Kosten und Aufwand stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.