Neue Pflichten durch das Energieeffizienzgesetz – mit Ausnahmen für klimaneutrale Unternehmen
Das neue Energieeffizienzgesetzt (EnEfG) verpflichtet Unternehmen, Behörden und Rechenzentren zum Energiesparen. Am 19.04.2023 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf beschlossen.
Das Kabinett hat eine „Zweite Verordnung zur Änderung der Verlängerung der Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung“ (kurz: EnSikuMaV) beschlossen
Zukunft der Alternativen Systeme für 2023 gesichert
Der sog. „Spitzenausgleich“ nach § 10 StromStG und § 55 EnergieStG wird um ein weiteres Jahr, d.h. bis zum 31. Dezember 2023 verlängert. Die endgültige Entscheidung fiel am 16. Dezember 2022 im Bundesrat.
Energy Management Leadership Award 2023 – jetzt bewerben!
ISO 50001 zertifizierte Unternehmen werden mit dem Clean Energy Ministerial (CEM) Energy Management Leadership Award für hervorragende energetische Verbesserungen ausgezeichnet.