Antragsverfahren zur Besonderen Ausgleichsregelung
das Online-Portal für die diesjährigen Antragsverfahren (Frist: 30. Juni 2023) der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) wurde durch das BAFA freigeschaltet.
Adressatenkreis § 4 EnSiMiMaV: betrifft laut BAFA auch Übergangsregelung EDL-G
Nach §4 EnSiMiMaV gilt die Umsetzungsverpflichtung für wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen für alle vom EDL-G betroffenen Unternehmen – mit oder ohne Audit in der Umsetzungsfrist.
EnFG: Übergangsregelung der ökologischen Gegenleistungen für BesAR
Am 01.01.2023 trat das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) in Kraft. Es ersetzt die bisherigen Regelungen zur Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) im EEG. Da bereits die ersten Anfragen zu Änderungen und Antragsfristen bei uns eintreffen, informieren wir schon jetzt über die relevantesten Sachverhalte.
Neue Pflichten durch das Energieeffizienzgesetz – mit Ausnahmen für klimaneutrale Unternehmen
Das neue Energieeffizienzgesetzt (EnEfG) verpflichtet Unternehmen, Behörden und Rechenzentren zum Energiesparen. Am 19.04.2023 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf beschlossen.