Das Kabinett hat eine „Zweite Verordnung zur Änderung der Verlängerung der Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung“ (kurz: EnSikuMaV) beschlossen
Zukunft der Alternativen Systeme für 2023 gesichert
Der sog. „Spitzenausgleich“ nach § 10 StromStG und § 55 EnergieStG wird um ein weiteres Jahr, d.h. bis zum 31. Dezember 2023 verlängert. Die endgültige Entscheidung fiel am 16. Dezember 2022 im Bundesrat.
Energy Management Leadership Award 2023 – jetzt bewerben!
ISO 50001 zertifizierte Unternehmen werden mit dem Clean Energy Ministerial (CEM) Energy Management Leadership Award für hervorragende energetische Verbesserungen ausgezeichnet.
Anpassung der "Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft"
Das Förderprogramm "Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss" beinhaltet seit 1. Oktober zahlreiche Änderungen in der Verwaltungspraxis.
Spitzenausgleich verlängert: Änderungen des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes vom Bundestag beschlossen
Keine Zustimmungspflicht notwendig: Bundestag hat am 01.12.2022 die Verlängerung des sog. Spitzenausgleichs bis Ende 2023 beschlossen – Bundesrat berät dazu abschließend am 16.12.2022