EU Innovation Fund – Verifizierung der vermiedenen Emissionen

Was ist der EU Innovation Fund?

Der EU Innovation Fund stellt seit 2021 für den Zeitraum zwischen 2020 bis 2030 jährlich 10 Milliarden Euro für innovative Technologien zur Dekarbonisierung der europäischen Industrie bereit.

Dazu werden jedes Jahr neue Projektrunden gestartet. Informationen zu den aktuellen Projektrunden finden Sie auf den Seiten des EU Innovation Fund.

Was wird vom EU Innovation Fund gefördert?

Welche Technologien werden vom EU Innovation Fund gefördert?

Ziel sind Technologien und Innovationen in den energieintensiven Industriesektoren, die auch im europäischen Emissionshandel integriert sind. Die Einnahmen aus dem europäischen Emissionshandel dienen in diesem Zuschussmodell als Grundlage. Im Fokus stehen Technologien aus den Bereichen erneuerbare Energien, Energiespeicherung, Carbon Capture and Storage (CCS), Carbon Capture and Utilisation (CCU) und cross-cutting Technologien.

Die Förderung zielt auf Technologien und Projekte ab, die sich in der Entwicklungs- und Forschungsphase bereits bewährt haben. Durch die Fördermittel sollen Bau und Inbetriebnahme von Pilotanlagen im industriellen Maßstab ermöglicht werden.

Die Projekte werden flexibel je nach Stufe des Umsetzungsgrades und der Effektivität der Anlage gefördert.

Zur Bewertung der Effektivität der Anlage müssen die im Vergleich zum Referenzszenario vermiedenen Emissionen berechnet und verifiziert werden. Die Bezuschussung steigt, je höher die vermiedenen Emissionen ausfallen, beträgt aber mindestens 60%.

Wie ist der Prozess der Förderung durch den EU Innovation Fund?

Welche Voraussetzungen und Anforderungen gibt es für den Innovation Fund?

Die externe Prüfung durch eine unabhängige zugelassene Stelle ist für die Verifizierung der Treibhausgasbilanzen und vermiedenen Emissionen verpflichtend. Oberstes Gebot ist dabei, dass vollständig, unabhängig und ohne Interessenkonflikte geprüft wird, also dass die Verifizierungsstelle beim Erstellen Ihrer Bilanzen und Berechnungen in keiner Form mitgewirkt hat.

Zum Überprüfen der Anträge für den Innovationsfund ist entsprechend der Vorgaben der EU-Kommission (InnovFund-LSC-2021 Application form) eine gültige Akkreditierung nach ISO 14065, ISO 14064-2 oder ISO 14064-3 notwendig. Die GUTcert verfügt über alle drei genannten Akkreditierungen, die in der Datenbank der Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH abgerufen werden können.

Akkreditierte Zertifizierungsstellen werden regelmäßig durch die Akkreditierungsstellen der europäischen Staaten kontrolliert, in Deutschland ist das die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS). Nicht-akkreditierte Zertifikate sollten sehr kritisch hinterfragt werden!

Weitere Infos/Leitfaden

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Häufige Fragen

Lesen Sie in unseren FAQ die Antworten zu den häufig gestellten Fragen zum Carbon Footprint.