Das BMAS hat einen Referentenentwurf für das sog. „Arbeit-von-morgen-Gesetz“ veröffentlicht. Sollte das Gesetz in dieser Form beschlossen werden, gäbe es u.a. signifikante Änderungen bei der Zulassung von Maßnahmen nach AZAV.
Für die seit 01. Januar 2020 geltende generalistische Pflegeausbildung gibt es neue Informationen, die für die Zulassung von Maßnahmen nach AZAV wichtig sind.