Das BMAS hat einen Referentenentwurf für das sog. „Arbeit-von-morgen-Gesetz“ veröffentlicht. Sollte das Gesetz in dieser Form beschlossen werden, gäbe es u.a. signifikante Änderungen bei der Zulassung von Maßnahmen nach AZAV.
Für die seit 01. Januar 2020 geltende generalistische Pflegeausbildung gibt es neue Informationen, die für die Zulassung von Maßnahmen nach AZAV wichtig sind.
Die neuen Bundes-Durchschnittskostensätze (B-DKS) für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung und Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung stehen jetzt zur Verfügung
Der Bericht zur Evaluation der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) ist vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht worden