Berichtspflicht von Biogas- und Biogasaufbereitungsanlagen im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)
Anlagenbetreiber von Biogas- oder Biogasaufbereitungsanlagen gelten unter Umständen als berichtspflichtig nach BEHG und müssen ihre jährlichen CO2-Emissionen an die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) übermitteln.
Zur Anerkennung von Biomasse müssen bestimmte Nachhaltigkeitsanforderungen erfüllt sein. Die DEHSt stellt Tools zur Bearbeitung des Überwachungsplans bereit.
Veranstaltungshinweis: Der Emissionshandels-Betriebsbeauftragte in der 4. Handelsperiode
Die GUTcert bietet am 28.09.2023 erneut eine Informationsveranstaltung zum EU-ETS an. Dabei werden vor allem Themen wie Nachhaltigkeit von Biomasse und relevante Neuerungen erläutert.
DEHSt gibt Frist zur Einreichung des Überwachungsplans bekannt
Im Rahmen der Informationsveranstaltung zum Überwachungsplan des BEHG hat die DEHSt neben wichtigen Informationen zum Erstellen des ÜP bekannt gegeben, dass diese bis zum 31.10.23 einzureichen sind.
BEHG: Aktualisierter Leitfaden und Infoveranstaltung der DEHSt
Die DEHSt hat ihren Leitfaden zur CO2-Berichterstattung im nationalen Emissionshandel aktualisiert und bietet am 04.07.2023 eine Informationsveranstaltung zum Thema BEHG an.