Novelle des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes seit 6. März 2025 in Kraft
Mit der Novelle des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) ist die starke Erweiterung des europäischen Emissionshandels (EU-ETS 1 und 2) in nationales Recht final umgesetzt.
Am 26. Februar 2025 veröffentlichte die EU-Kommission zwei sogenannte Omnibus-Pakete, die Änderungen an den weitreichenden Verordnungen CSRD, CBAM, CSDDD und EU-Taxonomie enthielten.
Am 31.01.2025 beschloss der Bundestag die Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG. Der Emissionshandel wird dadurch stark erweitert.
Antragsfrist für die Strompreiskompensation 2025 steht fest
Die Frist für die Beantragung der Beihilfe für indirekte CO2-Kosten (Strompreiskompensation) für das Abrechnungsjahr 2024 wurde auf den 30.06.2025 festgelegt.
Erweiterung und Änderungen im europäischen Emissionshandel 2024
Der Europäische Emissionshandel bleibt dynamisch: Mit dem Fit-for-55-Paket kommen weitere Änderungen im Emissionshandel und mit dem EU-ETS 2 ein neues System auf uns zu.